2.3.1 Inhalte und Formen der Beurteilung
§ 38 Inhalte der Beurteilung
1 Die Beurteilung umfasst die Leistungsbeurteilung und die Beurteilung des Lern-, Arbeits- und Sozialverhaltens der Schülerin oder des Schülers.
§ 39 Formen der Beurteilung
1 In der Mitte jeden Schuljahres führt der Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin ein Standortgespräch mit den Erziehungsberechtigten auf der Grundlage der Leistungsbeurteilung, der Gesamtbeurteilung, der allgemeinen Lerndiagnostik und der Selbsteinschätzung durch.
2 In Absprache mit der Schulleitung kann der Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin das Standortgespräch an eine Stellvertretung delegieren.
3 In den Standortgesprächen wird zudem die berufliche Orientierung thematisiert.