1.1 Rechtsfragen 1.2 Sicherheit 1.3 Administration 1.4 Personal 1.5 Finanzen 1.6 Material 1.7 Raum
1.1 Rechtsfragen 
Alle Schülerinnen und Schüler der öffentlichen Schulen sind gegen die Folgen von Unfällen, die sich während des Unterrichts, auf Exkursionen, in Lagern oder auf dem Schulweg ereignen, privat zu versichern. Die Schülerinnen und Schüler sind für mutwillige oder fahrlässige Beschädigungen schadenersatzpflichtig.
Geld und Wertsachen tragen die Schüler und Schülerinnen auf sich und müssen in die Schulzimmer und in die Turnhalle mitgenommen werden. Die Schule hat keine Diebstahlversicherung.
1.2 Sicherheit 
1 Schutzziel zuständig: SL, KIT (Entlastungnach Aufwand)Arbeitsgruppe
Wir wollen als Schule Personen und Sachwerte schützen. Durch bauliche, technische und organisatorische Massnahmen sorgen wir dafür, dass in Notfällen keine vermeidbaren Schäden eintreten. Ein Blatt „Notfallorganisation“ mit Evakuierungsplan hängt gut sichtbar in jedem Zimmer.
2 Notfall/Übungen zuständig: SL, KIT, Hauswart
Es werden regelmässige Instruktionen durch Sicherheitsbeauftragte sowie Evakuationsübungen durchgeführt. Die SL kann externe Fachkräfte beiziehen.
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3 Wichtige Medizinische Informationen zuständig: SL
Wichtige medizinische Infos werden von der KLP an ALLE Schulbeteiligten so rasch wie möglich nach Eintritt weitergegeben. Besonderes Augenmerk gilt dabei auch den Fachlehrpersonen und Stellvertretungen, die im Rahmen des Wahlplicht- und Freifachangebotes im Laufe der Schuljahre hinzukommen.
1.3 Administration 
1 Öffnungszeiten
Über die Öffnungszeiten der Sekretariate informiert die Homepage.
2 Kontakt zuständig: SL
Über Telefonnummern, Post- und Mailadressen informiert die Homepage.
3 Fundbüro zuständig: Sekretariat, Hauswart
Wertsachen und Schlüssel können auf dem Sekretariat abgegeben werden. Wir bewahren sie 1 Jahr auf, anschliessend werden sie entsorgt.
Die Aufbewahrung vergessener Kleider und Sportsachen wird schulhausweise geregelt. Für alle Fundgegenstände aus der Turnhalle ist der jeweilige Hauswart zuständig.
Für Personalakten gilt eine einheitliche Ablage, um eine korrekte und personalunabhängige (Schulleitung, Sekretariat) Bearbeitung zu gewährleisten. Geführt werden sie in dem Schulhaus, welchem die LP zugeteilt ist.
Personalakten von pensionierten Angestellten werden alle 10 Jahre dem Staatsarchiv übergeben (letztmals 2016).
1.4 Personal 
1 Urlaube LP zuständig: SL
Mutterschafts-, Vaterschafts- und Bezahlter Kurzurlaub
Die Ansprüche sind gesetzlich geregelt. Die Schulleitung organisiert die Stellvertretung.
Kompensationsurlaub und unbezahlter Urlaub
Schulrat und Schulleitung anerkennen das Bedürfnis, dass ein Urlaub während der Unterrichtszeit bezogen werden möchte. Ein Urlaub, welcher in Kombination mit Ferien, Feiertagen oder Wochenende mehr als 7 Tage dauert, wird frühestens nach 3 Jahren erneut bewilligt.Die SL bewilligt einen Urlaub, wenn von der betroffenen Lehrperson eine sinnvolle Vertretungslösung vorliegt.
2 Externe Lehrpersonen zuständig: SL
Externe Stellvertreter und Stellvertreterinnen werden von der Schulleitung angestellt, in den Schulbetrieb eingeführt und betreut. Ein Manual mit den wichtigsten Schulhausregelungen steht zur Verfügung. Praktika für Studierende werden von den Praxislehrpersonen betreut.
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1.5 Finanzen 
1 Schulpool zuständig: SL
Die Ressourcen aus dem Schulpool für Spezialfunktionen werden jedes Jahr neu verteilt und deren Aufteilung im Handbuch festgehalten.
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2 Schülerpauschale zuständig: SL
Der Kanton legt die Schülerpauschale jährlich fest. Die SL erstellt das Budget schulhausweise und eine Handreichung für die LP. Das Budget ist bei der Schulleitung einsehbar.
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3 Selbst erbrachte Mittel zuständig: SL
Die Konten der schulhauseigenen Mittel werden durch Einnahmen aus selber erbrachten Leistungen geäufnet. Diese angesparten Beträge werden zur Deckung von Ausgaben verwendet, für welche der Schule unter keinem anderen Titel Ressourcen zugesprochen werden. Die Verantwortung dieser Konten liegt bei der Schulleitung.
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1.6 Material 
1 Material zuständig: SL
Die Materialbestellung sowie -ausgabe für Schüler/-innen und Lehrpersonen regeln die Materialverantwortlichen in Absprache mit der Schulhausleitung
1.7 Raum 
1 Schulkreis zuständig: SL
Die Sekundarschule Liestal und die Sekundarschule Frenkendorf bilden den Schulkreis Ergolz 1. Die Schulhauseinteilung erfolgt innerhalb des Sekundarschulkreises.
2 An- und Umbauten zuständig: SL
Die Schulraumsituation am Standort Liestal wird in den nächsten Jahren von grösseren baulichen Veränderungen betroffen sein. Für laufende und kommende Projekte ist es zwingend notwendig, dass die Schulleitung in den Baukommissionen Einsitz und Stimmrecht hat, um die Anliegen der Kollegien für einen modernen Unterricht in das bauliche und räumliche Konzept einfliessen zu lassen.