Absenzen und Urlaube

Absenzen und Urlaube

Unvorhersehbare Absenzen und Verspätungen

Jede Absenz oder Verspätung ist mittels des Absenzenheftes gegenüber der Klassenlehrperson mit Begründung nach Rückkehr in den Unterricht zu entschuldigen. Die von der KLP visierte Absenz ist anschliessend den betroffenen Fachlehrpersonen zu zeigen. Dauert eine Absenz länger als drei Tage, benachrichtigen die Erziehungsberechtigten die Klassenlehrperson.

Nur Abwesenheiten die nicht begründet werden, gelten als unentschuldigt und werden in Lektionen im Zeugnis eingetragen.

 

Vorhersehbare Absenzen

Arzt- und Zahnarztbesuche

Müssen im Absenzenheft vorgängig eingetragen werden.

Sportabsenzen

Sportabsenzen bis zu einer Woche müssen im Absenzenheft vorgängig eingetragen werden. Der Unterricht wird besucht.

Bei einer Sportabsenz von mehr als 1 Woche muss eine Sportdispenz vom Arzt der Sportlehrperson vorgelegt werden. Die Erziehungsberechtigten können bei der Schulleitung einen Antrag auf Unterrichtsdispensation stellen.

Urlaube, Schnupperlehren Jokertage

Für Urlaube, Schnupperlehren und Jokertage ist das Formular Urlaubsgesuch vollständig der KLP innerhalb der vorgegeben Frist einzureichen.

Jokertage sind Urlaubstage welche nicht begründet werden müssen. Sie können pro Semester 1x als ganzen Tag bezogen werden.

Jokertage können abgelehnt werden bei besonderen Klassen- oder Schulanlässen, disziplinarischen Schwierigkeiten, ordnungswidrigem Verhalten anlässlich früherer Bezüge von Jokertagen oder Urlauben.

Der Schüler, die Schülerin ist für das Aufarbeiten des verpassten Unterrichtsstoffes selbst verantwortlich.

Fristen und Instanzen

Urlaub

Bewilligt durch

Eingabefrist

1 Tag, Schupperlehren

Klassenlehrperson

10 Tage

2 Tage bis 2 Wochen,

Schulleitung

3 Wochen

Länger als 2 Wochen

Schulrat

1 Monat

 

SAL / Zeugniseintrag

Absenzen und Verspätungen werden von der FLP in der Regeln innerhalb 24h in SAL erfasst.

Die KLP entschuldigt die Absenz/Verspätung in SAL nach dem Erhalt der Entschuldigung innert wochenfrist.

Urlaube, Jokertage und Schnupperlehren werden unmittelbar nach der Bewilligung von der KLP in SAL erfasst.

Schnupperlehren und –tage werden in SAL mit „keine Zeugnisrelevanz“ erfasst.

Alle Absenzen, Urlaube, Jokertage werden in SAL in Lektionen erfasst. Bei mehr als 10% Absenzen der gesamten Unterrichtszeit erfolgt ein Vermerk im Zeugnis. (§ 11 1h der Laufbahnverordnung)

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